Eine Maschine als Erfinder?

Künstliche Intelligenz (KI) kann durchaus Erfindungen leisten. Allerdings kann KI derzeit nicht als Erfinder eingetragen werden.

Der Fall DABUS hat in diesem Zusammenhang für Aufsehen gesorgt. Es handelt sich um zwei Erfindungen mit einer großen Besonderheit: Sie wurden nicht von einem Menschen, sondern einer Maschine geleistet. Der Versuch einer Einzelperson, die Maschine unter dem Namen DABUS als Erfinder anzumelden, scheiterte.

„Die Maschine identifizierte die Neuartigkeit seiner eigenen Idee, bevor es eine natürliche Person tat“, legte der Anmelder dar.

Doch das EPA lehnte die Patentanmeldung trotzdem ab. Die Anforderungen, dass ein Erfinder eine natürliche Person sein muss, sind nämlich nicht erfüllt. Das EPA verweist bei der Entscheidung auf den Rechtsrahmen des europäischen Patentsystems sowie auf international gültige Standards. Der Maschine einen Namen zu geben, um sie als Erfinder anzumelden, reiche bei weitem nicht aus.

KI ist allerdings bereits fester Bestandteil von vielen Innovationsprozessen. Mit dem Urteil des EPA, eine Maschine nicht als Erfinder anmelden zu können, endet daher die Debatte um KI noch nicht.

Erfindungen von künstlicher Intelligenz können durchaus einen Einfluss auf das Patentsystem haben:

  • Erfindungen von künstlicher Intelligenz werden nicht patentiert.
    Wird eine Erfindung patentiert, lassen sich für den Gebrauch auch Lizenzen erteilen.
    Durch ein Patent kann mit der Vermarktung auch die Bekanntheit der Erfindung erhöht werden.
  • Menschen geben AI-Entdeckungen als eigene Erfindungen aus.
    Eine Debatte über wissenschaftliche und wahrheitsgetreue Grundprämissen entsteht.
  • Unser Rechtssystem müsste sich anpassen.
    A.I. kann bisher nicht als eigenständige Rechtsperson Interessen, Ansprüche und Rechte verteidigen.

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