Das Grusel-Fest Halloween ist hierzulande zwar durchaus umstritten, erfreut sich aber besonders bei der jungen Generation großer Beliebtheit. Durch die zahlreichen Halloween-Gimmicks und düsteren Verkleidungen entsteht zudem ein Millionengeschäft – da liegt es nahe, dass auch Schutzrechte bei diesem Feiertag eine Rolle spielen. Wir werfen einen Blick auf Patente der besonderen Art.

Die meisten Patente, die mit dem Halloween-Brauch zusammenhängen, stammen aus den USA, wo dieses Fest traditionell sehr ausgiebig zelebriert wird. Aber auch in Europa wächst die Zahl der Grusel-Patente immer mehr.

 

Schutzrechte für schaurige Dekoration, Kostüme oder Süßigkeiten-Behälter

Ob Deko-Elemente, die sich in den mühevoll dekorierten Vorgärten wiederfinden, Kostüme zum Fürchten oder raffinierte Behälter, mit denen Kinder auf Süßigkeiten-Jagd gehen – der Fantasie sind scheinbar keine Grenzen gesetzt.

Tanzende Gespenster auf Knopfdruck

Sieht man im Garten plötzlich Geister und gruselige Zombies tanzen, steckt wahrscheinlich dieses Patent dahinter. Per Fernbedienung lassen sich die Halloween-Requisiten steuern und sind über Aktivierungsports miteinander vernetzt.

Halloween Patent auf die technische Steuerung von Requisiten
Patentanmeldung zur technischen Steuerung von Halloween-Requisiten (CA3021652A1)

 

Beleuchtete Maske für die nächtliche Geisterstunde

Zwar wird diese Verkleidung als „Kostüm-Sicherheitsmaske“ angepriesen, doch die Funktionalität, dass die Maske beleuchtet ist, dient vermutlich nicht nur dem Sicherheitsaspekt. Der Träger dieser Verkleidung sticht auf jeden Fall beim nächtlichen Halloween-Rundgang durch seine Leuchtkraft hervor.

Halloween Patent auf eine Kostüm-Sicherheitsmaske
Patent einer Kostüm-Sicherheitsmaske (US6832392B2)

 

Patentiertes Nasch-Vergnügen

Eine Laterne in Form eines Kürbiskopfes, die als Süßigkeiten-Behälter dient und durch das batterie-erzeugte Licht die Süßigkeiten-Jagd erleichtert.

Patent einer batteriegesteuerten Halloween-Laterne in Kürbis-Form
Patent einer batteriegesteuerten Halloween-Laterne (CA1246037)

 

Hinter den meisten Besonderheiten steckt oft ein Schutzrecht, das die Erfindung gegen Plagiate absichert – so auch bei den Produkten, die uns an Halloween begegnen. Wir wünschen allen ein fröhliches Gruseln!

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