Die Hürden für die Gebrauchsmusteranmeldung sind gering. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt worden, kann das Schutzrecht gelöscht werden.
Sollten sich die Anforderungen an eingetragene Gebrauchsmustern als nicht gegeben herausstellen, so kann die Löschung gefordert werden.
Jeder ist dazu berechtigt, eine solche Löschung zu beantragen. Demnach gehen solche Anträge häufig von Wettbewerbern aus.
Sie werden zur Löschung Ihres Gebrauchsmusters aufgefordert? Wir prüfen das Schreiben und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Wir beraten Sie umfangreich auf Basis von langjähriger Erfahrung zu Ihren Möglichkeiten.
Unsere Patentanwälte wissen genau, auf welche Punkte das Amt Wert legt und übernehmen für sie alle kommunikativen Tätigkeiten.
Innerhalb kürzester Zeit melden wir Ihr Gebrauchsmuster an und sorgen somit für den Schutz Ihrer Innovation.
Unsere Anwält:innen recherchieren auf Wunsch in den relevanten Registern, ob Ihr Gebrauchsmuster rechtsbeständig ist.
Sollte eine Verletzung Ihres Gebrauchsmusters vorliegen, beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen und setzen Ihre Rechte durch.
Es ist möglich, die Löschung eines Gebrauchsmusters Ihres Wettbewerbers zu beantragen, wenn dieses nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.